Herrn Augsteins Steuermärchen

Ach Jakob Augstein: Was wäre Spiegel Online ohne Ihre Kolumne? Für mich jedenfalls ein Aufreger pro Woche weniger – dabei hatte ich mir so fest vorgenommen, mich über „Im Zweifel links“ nicht mehr aufzuregen.

Aber dennoch: Wenn ein intelligenter Mensch, das spreche ich ihm durchaus zu, die plattesten Unwahrheiten verbreitet, weil’s ihm ideologisch grade in den Kram passt, muss ich was dazu schreiben:

Wenn Herr Augstein schreibt, dass das deutsche Steuersystem „die Reichen“ bevorzugt, stimmt das schon deshalb nicht, weil wir einen progressiven Steuesatz haben: Wer mehr verdient, bezahlt nicht nur mehr Steuern, er bezahlt sogar einen höheren Anteil seines Verdienstes als Steuern. Damit wird der Vielverdiener ganz klar benachteiligt. Das mag sozial gerecht sein; eine Bevorzugung „der Reichen“ (wer auch immer das ist), ist es nicht.

Herr Augstein konkretisiert seine Behauptung dahingehend, dass Kapitalerträge (nach seiner Wahrnehmung das Einkommen „der Reichen“) mit nur 25% besteuert würden, der Spitzensteuersatz auf Einkommen aud Beschäftigung (das Einkommen der „Armen“) aber „fast 50% betrüge“. Es entsteht so der Eindruck, dass der arme Arbeiter fast 50% Steuern zahlt, der Fabrikant aber mit 25% wegkommt. Beide Zahlen sind schlicht falsch:

Was den Arbeiter betrifft: Der muss als Alleinstehender fast 50.000 Euro im Jahr verdienen – schwerlich ein Betrag, der eine Klassifizierung als „arm“ zulässt – damit sein Steuersatz über den 25% des Fabrikanten liegt . Um auf den Spitzensteuersatz von 42% zu kommen (das scheint Herr Augstein mit „fast 50%“ zu meinen), braucht unser Arbeiter ein Einkommen von 500.000 Euro. Richtig gelesen: Eine halbe Million.

Was den Fabrikanten betrifft, übersieht (oder verschweigt) Herr Augstein, die doppelte Besteuerung des Ertages im Unternehmen und bei der Ausschüttung: Nehmen wir mal an, das Unternehmen unseres Fabrikanten erwirtschaftet einen Gewinn von 100.000 Euro im Jahr. Darauf muss das Unternehmen zunächst einmal Körperschaftssteuer in Höhe von 25% zahlen. Unserem Fabrikanten blieben also 75.000 Euro als Einkommen, die er sich privat ausschütten lassen könnte. Allerdings muss er die dann nochmal mit der von Herrn Augstein erwähnten Kapitalertragssteuer von 25% versteuern. Ihm bleiben am Ende noch gut 56.000 Euro. Insgesamt wurden auf den Ertrag Steuern von 43,75% bezahlt. Zur Erinnerung der Spitzensteuersatz auf Einkommen liegt bei 42%.

Dieser Steuersatz gilt für kleine Handwerksmeister genauso wir für Großinvestoren. Aha, könnte man sagen, dann hat Augstein ja doch einen wunden Punkt gefunden. Auch wenn das, was er schreibt, konkret nicht stimmt, ist es doch unfair, wenn der „kleine Handwerksmeister“ den gleichen Steuersatz zahlen muss, wie der „Großinvestor“.

Ja, das wäre so. Wenn nicht „der Großinvestor“ vielleicht doch wieder unser Arbeiter ist, der sein Erspartes als Rentenvorsorge in Fonds anlegt. Denn nichts anderes, als die Fonds, die so viele von uns bestitzen, verbergen sich hinter den „institutionellen Investoren“ von denen so häufig die Rede ist, wenn es um den internationalen Großkapitalismus geht.

Wie auch immer: Herr Augstein hat keine Ahnung von unserem Steuersystem – und folglich auch nicht von Steuergerechtigkeit. Es passt ihm nur nicht in den Kram, dass das Steuerrecht halt doch gerecht ist – zumindest viel gerechter, als er und viele andere Linke uns glauben machen wollen.

Und wer mich jetzt noch spitzfindig auf den Link zur der Studie zur Vermögensverteilung hinweisen möchte, mit dem Herr Augstein neben den ungleichen Einkommen auf die noch ungleicheren Vermögen hinweisen will: Die berücksichtigen typischer Weise die Rentenansprüche nicht, die grade bei den ärmeren Menschen einen wesentlichen Teil ihrer Vorsorge ausmachen.

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